Markt & Gemeinde
Home Grußwort Lage Die Gemeinde Verkehr Wohnbaugebiete Märkte und Feste Bildergalerie
Ziegelfeld/Taufkirchen Moosen Wambach Gebensbach Richtlinien
Markt & Gemeinde
Rathaus & Bürger
Wirtschaft & Betriebe
Kultur & Freizeit
Lage
Baugebiete
Hotels
Aktuelles
Notdienste
Übersicht
Impressum

Richtlinien

Grundzüge des seit 9. Juli 2002 geltenden "Einheimischen-Modells"

Durch Beschluss des Gemeinderats Taufkirchen(Vils) vom 9. Juli 2002 wurden die Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nach diesen Richtlinien in Taufkirchen(Vils) für den Erwerb der entsprechenden Grundstücke zwei Preise: Einen "Basis-Preis" und einen "Einheimischen-Preis".

Alle Bauherren, die sich verpflichten, innerhalb von 10 Jahren das Grundstück zu bebauen, 10 Jahre das Eigenheim selbst zu bewohnen und es 10 Jahre nicht weiter zu verkaufen, erhalten den "Einheimischen-Preis". Für sonstige Personen oder Bauträger, die sich verpflichten, innerhalb von 10 Jahren das Grundstück zu bebauen, gilt der "Basis-Preis".

Der Grundstückspreis, d. h. der Basispreis, sowie der Abschlag, d.h. der "Einheimischen-Preis", werden für jedes Baugebiet vom Gemeinderat durch Beschluss festgelegt.

Für die Baugebiete, in denen zur Zeit gemeindeeigene Grundstücke angeboten werden, wurden vom Gemeinderat folgende Quadratmeterpreise festgelegt:

 

Baugebiet Basispreis Einheimischen-
preis
Erschließungs-
beitrag
    (Basispreis ./. Abschlag) (ohne Wasser und Kanal)
"Am Ziegelfeld" 133,00 € 120,00 € 35,00 €
Moosen 133,00 € 120,00 € 22,00 €
Wambach 82,00 € 72,00 € 25,00 €
Gebensbach 71,00 € 61,00 € 36,00 €

 

Richtlinien zum Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken

1. Käufer

a) Verkauf an Einheimische

Einheimische erhalten gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke zu einem gegenüber dem Basispreis verbilligten Grundstückspreis. Der verbilligte Grundstückspreis kann dabei im jeweiligen Einzelfall nur für ein Wohnbaugrundstück gewährt werden.
Einheimische im Sinne dieser Richtlinien sind alle Käufer, die bereit sind, nachstehende Bedingungen zu erfüllen:

 

10 Jahre Bauverpflichtung
10 Jahre Eigennutzungsverpflichtung
10 Jahre Weiterverkaufsverbot

 

b) Verkauf an sonstige Personen oder Bauträger

Der Verkauf von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken an sonstige Personen oder Bauträger erfolgt zum Basispreis. Die Zahl der Grundstücke, die an sonstige Personen oder an Bauträger verkauft werden, wird durch den Gemeinderat unter Berücksichtigung des Bedarfs der Einheimischen bei jedem Baugebiet festgelegt.

2. Vertragsbedingungen

a) Verkauf an Einheimische

Der Käufer hat sich zu verpflichten,

• das Grundstück innerhalb von 10 Jahren, gerechnet jeweils ab dem Tag der Beurkundung, mit einem bezugsfertigen Wohnhaus nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen,

• das Wohnhaus, das auf dem Baugrundstück errichtet wird, mindestens 10 Jahre unmittelbar nach Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen, wobei die Eigennutzung mindestens 50 % der gesamten Wohnfläche betragen muss,

• das Grundstück innerhalb von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Beurkundung, nicht zu verkaufen oder auch nicht teilweise zu verkaufen.

Zulässig ist nach Erfüllung der Verpflichtung unter i) ein Verkauf oder Teilverkauf an Verwandte 1. Grades, vorausgesetzt, die vorstehenden Verpflichtungen unter ii) und iii) werden voll übernommen.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bedingungen ist die Gemeinde berechtigt, entweder

• eine Nachzahlung in Höhe des zum Basispreis gewährten Abschlages

oder

• die Rückübertragung des Vertragsgrundbesitzes zu verlangen.

b) Verkauf an sonstige Personen oder Bauträger

Der Käufer hat sich zu verpflichten, das Grundstück innerhalb von 10 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bedingungen ist die Gemeinde berechtigt, die Rückübertragung des Vertragsgrundbesitzes zu verlangen.

3. Vormerkliste

Zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken künftiger Wohnbaugebiete wird eine Vormerkliste geführt. Bei der Aufnahme in die Vormerkliste ist eine Amtshandlungsgebühr in Höhe von 75,00 € zu entrichten.

Die Festlegung der Bewerberrangfolge erfolgt ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Bewerbung.

Ein Kaufinteressent wird aus der Vormerkliste wieder gestrichen, wenn ihm in mindestens 3 Baugebieten Grundstücke zur Auswahl angeboten wurden, er jedoch von der Auswahlmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Dabei erfolgt, ebenso wie bei der Zurücknahme einer Bewerbung, keine Rückzahlung der Amtshandlungsgebühr.

4. Grundstückspreis

Der Grundstückspreis, d. h. der Basispreis, der Abschlag und der Preis für Einheimische wird für jedes Baugebiet vom Gemeinderat durch Beschluss festgelegt.

5. Einzelfallentscheidung des Gemeinderates

Der Gemeinderat behält sich vor, von diesen Regelungen abzuweichen, wenn dies aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen oder sonst im öffentlichen Interesse begründet und gerechtfertigt ist.

Taufkirchen (Vils), 09.07.2002

Hofstetter
1. Bürgermeister

zum Seitenanfang

[ Grußwort | Lage | Die Gemeinde | Verkehr | Baugebiete ]
[ Märkte & Feste | Bildergalerie ]

© 2003-2012 Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Schlagwortsuche: