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Abwassergebühren
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Schmidt 3754 schmidt@taufkirchen.de 011
Anliegen:

Für Grundstücke und Gebäude mit Anschluss an das Kanalnetz der Gemeinde Taufkirchen(Vils) sind Kanalgebühren zu entrichten.

Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Einleitungsgebühr in Höhe des Wasserverbrauchs. Die Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.

Zeitraum:
Die Kanalgebühren werden jährlich abgerechnet.
Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten.

Gebühr:

Die Kanalgebühren betragen ab 1.1.2005 2,70 €/cbm (ermäßigt 2,30 €).

Die Grundgebühr beträgt bei einem Nenndurchfluss des Wasserzählers

 

bis 5,0 cbm/h 36,80 €/Jahr
bis 10,0 cbm/h 69,00 €/Jahr
bis 20,0 cbm/h 92,00 €/Jahr
bis 30,0 cbm/h 138,00 €/Jahr
über 30,0 cbm/h    184,00 €/Jahr

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84416 Taufkirchen(Vils)

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Fax:
0 80 84/37-23

E-Mail:
verwaltung@
taufkirchen.de

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Do. 14 - 19 Uhr


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