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Bauantrag
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Baumgartner 3735 baumgartner@taufkirchen.de 213
Hr. Mayerthaler 3734 mayerthaler@taufkirchen.de 212
Anliegen:

Für Bauvorhaben können folgende Anträge gestellt werden:

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Antrag auf Nutzungsänderung
  • Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Antrag auf isolierte Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen
  • Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (auch Auffüllung)
  • Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (Vorbescheid)

Voraussetzungen:

  • Einreichung vollständiger und ausgefüllter Bauantragsunterlagen (gültige Formulare!). Folgende Formulare erhalten Sie auch online:
    - Bauantragsformular
    - Bautätigkeitsstatistik
  • Unterschrift des Bauherrn und ggf. Grundstückseigentümer
  • Baugenehmigungen können nur mit dem gemeindlichen Einvernehmen erteilt werden
  • Antragsunterlagen müssen von bauvorlageberechtigen Personen erstellt werden (z. B. Architekt oder Meister im Baugewerbe)
  • Unterschrift aller angrenzender Nachbarn (Zustimmung)
Frist:
Grundsätzlich keine Fristbindung; die Genehmigungen sind abzuwarten.
Gebühr:

Wertgebühr abhängig von den geschätzten Baukosten (meist eins von Tausend)
Gebührenrahmen für zusätzliche Erlaubnisse oder Befreiungen
Mindestgebühr für kleinere Vorhaben

Was Sie brauchen:

Die Bauvorlagen sind dreifach in den sog. Bauplanmappen bei der Gemeinde einzureichen. Was Sie benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

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0 80 84/37-0

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