Für Bauvorhaben können folgende
Anträge gestellt werden:
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Vorbescheid
Antrag auf Nutzungsänderung
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Antrag auf isolierte Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (auch Auffüllung)
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
(Vorbescheid)
Voraussetzungen:
Einreichung vollständiger und ausgefüllter
Bauantragsunterlagen (gültige Formulare!). Folgende
Formulare erhalten Sie auch online:
- Bauantragsformular
- Bautätigkeitsstatistik
Unterschrift des Bauherrn und ggf. Grundstückseigentümer
Baugenehmigungen können nur mit dem gemeindlichen
Einvernehmen erteilt werden
Antragsunterlagen müssen von bauvorlageberechtigen
Personen erstellt werden (z. B. Architekt oder Meister
im Baugewerbe)
Unterschrift aller angrenzender Nachbarn (Zustimmung)
Frist:
Grundsätzlich keine Fristbindung;
die Genehmigungen sind abzuwarten.
Gebühr:
Wertgebühr abhängig von den geschätzten
Baukosten (meist eins von Tausend)
Gebührenrahmen für zusätzliche Erlaubnisse
oder Befreiungen
Mindestgebühr für kleinere Vorhaben
Was Sie brauchen:
Die Bauvorlagen sind dreifach in den sog. Bauplanmappen
bei der Gemeinde einzureichen. Was Sie benötigen,
erfahren Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.