Antrag auf isolierte Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen:
Das Bauvorhaben muss innerhalb eines rechtskräftigen,
qualifizierenden Bebauungsplan liegen (auch vorhabensbezogener
Bebauungsplan). Das Vorhaben weicht in einem oder mehreren
Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder
einer örtlichen Bauvorschrift ab
Voraussetzungen für die Befreiung
sind:
Gründe des Allgemeinwohls machen die Befreiung
erforderlich oder
die Abweichung ist städtebaulich vertretbar
oder
der Bebauungsplan würde zu einer nicht beabsichtigten
Härte führen
Die Nachbarn müssen der Befreiung
zugestimmt haben!
Über die Befreiung entscheidet bei
verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde, ansonsten
das Landratsamt Erding im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Frist:
Grundsätzlich keine Fristbindung;
die Genehmigungen sind abzuwarten.
Gebühr:
Übliche Wertgebühr für die Baugenehmigung,
zusätzliche Gebühr je Befreiung durch das
Landratsamt
Gebühr bei Genehmigung durch die Gemeinde:
Erste Befreiung 50,- €
Zweite und jede weitere Befreiung je 20,- €
Auslagen 3,- €
Was Sie brauchen:
Durch die Vorlage eines Bauantrags, der von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes oder der örtlichen Bauvorschrift
abweicht, wird eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt, wobei jede Befreiung auf einem Beiblatt gesondert aufgeführt und begründet werden muss.
Die Bauvorlagen für Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei zulässig sind, sind dreifach in den sog. Bauplanmappen
bei der Gemeinde einzureichen. Antragsformulare für isolierte Befreiungen, für an sich verfahrensfreie Vorhaben, die von der Gemeinde genehmigt werden, können im Bauamt des Rathauses abgeholt werden. Was Sie benötigen,
erfahren Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.