Rathaus & Bürger
Home Rathaus Einrichtungen Gemeinderat Gesundheit Bildung Soziales Kirchen Bürgerprojekte
Verwaltungsgliederung Sachbearbeiter Formulare Weitere Behörden
Markt & Gemeinde
Rathaus & Bürger
Wirtschaft & Betriebe
Kultur & Freizeit
Lage
Baugebiete
Hotels
Aktuelles
Notdienste
Übersicht
Impressum
Bebauungsplan-Befreiung
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Baumgartner 3735 baumgartner@taufkirchen.de 213
Hr. Mayerthaler 3734 mayerthaler@taufkirchen.de 212
Anliegen:

Antrag auf isolierte Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen: Das Bauvorhaben muss innerhalb eines rechtskräftigen, qualifizierenden Bebauungsplan liegen (auch vorhabensbezogener Bebauungsplan). Das Vorhaben weicht in einem oder mehreren Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder einer örtlichen Bauvorschrift ab

Voraussetzungen für die Befreiung sind:

  • Gründe des Allgemeinwohls machen die Befreiung erforderlich oder
  • die Abweichung ist städtebaulich vertretbar oder
  • der Bebauungsplan würde zu einer nicht beabsichtigten Härte führen

Die Nachbarn müssen der Befreiung zugestimmt haben!

Über die Befreiung entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde, ansonsten das Landratsamt Erding im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Frist:
Grundsätzlich keine Fristbindung; die Genehmigungen sind abzuwarten.
Gebühr:

Übliche Wertgebühr für die Baugenehmigung, zusätzliche Gebühr je Befreiung durch das Landratsamt

Gebühr bei Genehmigung durch die Gemeinde:
Erste Befreiung 50,- €
Zweite und jede weitere Befreiung je 20,- €
Auslagen 3,- €

Was Sie brauchen:

Durch die Vorlage eines Bauantrags, der von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder der örtlichen Bauvorschrift abweicht, wird eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt, wobei jede Befreiung auf einem Beiblatt gesondert aufgeführt und begründet werden muss. Die Bauvorlagen für Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei zulässig sind, sind dreifach in den sog. Bauplanmappen bei der Gemeinde einzureichen. Antragsformulare für isolierte Befreiungen, für an sich verfahrensfreie Vorhaben, die von der Gemeinde genehmigt werden, können im Bauamt des Rathauses abgeholt werden. Was Sie benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

zum Seitenanfang

[ Rathaus | Einrichtungen | Gemeinderat | Gesundheit | Bildung ]
[ Soziales | Kirchen | Bürger ]

© 2003-2012 Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Schlagwortsuche:

Anschrift:
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen(Vils)

Telefonzentrale:
0 80 84/37-0

Fax:
0 80 84/37-23

E-Mail:
verwaltung@
taufkirchen.de

Parteiverkehr:
Mo. - Fr. 8 -12 Uhr
Do. 14 - 19 Uhr


individuelle Termin-
vereinbarung möglich