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Ehefähigkeitszeugnis
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Will ein Deutscher im Ausland heiraten und braucht dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, so erhält er dieses Zeugnis am Standesamt des Ortes, an dem er einen Wohnsitz hat.

Gebühr:

Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis für einen deutschen Staatsangehörigen: 50,- €

Falls ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr um 20,- € je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist.

Was Sie brauchen:

Nähere Auskünfte erhalten Sie von einem der zuständigen Sachbearbeiter.

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