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Einzugsermächtigung
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreißl 37 51 kreissl@taufkirchen.de 012
Hr. Schülke 37 53 schuelke@taufkirchen.de 013
Anliegen:

Ermächtigung an die Gemeinde, fällige Steuern, Gebühren und Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung verhindert Versäumnisse und damit verbundene Kosten, wie z. B. Mahngebühren und Säumniszuschläge und bedeutet Zeit- und Kostenersparnis für Bürger und Gemeinde.

Das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung ist in der Gemeindekasse erhältlich bzw. steht unter Formulare zum Download bereit.

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