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Ermächtigung an die Gemeinde, fällige
Steuern, Gebühren und Beiträge von Ihrem
Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung verhindert
Versäumnisse und damit verbundene Kosten, wie
z. B. Mahngebühren und Säumniszuschläge
und bedeutet Zeit- und Kostenersparnis für Bürger
und Gemeinde.
Das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung
ist in der Gemeindekasse erhältlich bzw. steht
unter Formulare zum
Download bereit.
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