Rathaus & Bürger
Home Rathaus Einrichtungen Gemeinderat Gesundheit Bildung Soziales Kirchen Bürgerprojekte
Verwaltungsgliederung Sachbearbeiter Formulare Weitere Behörden
Markt & Gemeinde
Rathaus & Bürger
Wirtschaft & Betriebe
Kultur & Freizeit
Lage
Baugebiete
Hotels
Aktuelles
Notdienste
Übersicht
Impressum
Fischereischeine
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Harreiner 3743 harreiner@taufkirchen.de 003
Fr. Stehbeck 3741 stehbeck@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Antrag auf Ausstellung eines:
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Jahresfischereischein
- Jugendfischereischein

Voraussetzungen: Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr erteilt werden und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

Für die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit ist Voraussetzung die bestandene Fischerprüfung und der dazu gehörende Vorbereitungslehrgang. Das Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit ist auf 14 Jahre festgesetzt.

Gebühr:

Bei der Ausstellung eines Fischereischeines fällt eine Gebühr und eine Fischereiabgabe an. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art des Fischereischeines und dem Lebensalter des Antragstellers. Nähere Auskünfte im Bürgerbüro.

Was Sie brauchen:

1 Lichtbild; ggf. alten Fischereischein mitbringen; Bei Erstausstellung Nachweis der bestandenen Fischerprüfung; Persönliches Erscheinen (für einen Jugendfischereischein muss/müssen auch der/die Erziehungsberechtigte/n auf dem Antrag unterschreiben).

Online-Anmeldung:

Staatliche Fischerprüfung in Bayern:

www.fischerpruefung.bayern.de
www.lfl.bayern.de

zum Seitenanfang

[ Rathaus | Einrichtungen | Gemeinderat | Gesundheit | Bildung ]
[ Soziales | Kirchen | Bürger ]

© 2003-2012 Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Schlagwortsuche:

Anschrift:
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen(Vils)

Telefonzentrale:
0 80 84/37-0

Fax:
0 80 84/37-23

E-Mail:
verwaltung@
taufkirchen.de

Parteiverkehr:
Mo. - Fr. 8 -12 Uhr
Do. 14 - 19 Uhr


individuelle Termin-
vereinbarung möglich