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Antrag auf Ausstellung eines:
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Jahresfischereischein
- Jugendfischereischein
Voraussetzungen: Ein
Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr erteilt
werden und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
gültig.
Für die Erteilung eines Fischereischeines
auf Lebenszeit ist Voraussetzung die bestandene Fischerprüfung
und der dazu gehörende Vorbereitungslehrgang.
Das Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeins
auf Lebenszeit ist auf 14 Jahre festgesetzt.
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