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Gewerbesteuer
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Treiner 3755 treiner@taufkirchen.de 010
Anliegen:

Steuerpflichtiger ist der Unternehmer.

Das Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag aus dem Gewerbeertrag; Steuerpflichtiger und die Gemeinde erhalten dann einen Steuermessbetragsbescheid.

Die Gemeinde ermittelt daraufhin die zu zahlende Gewerbesteuer (Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde) und setzt diese durch einen Gewerbesteuerbescheid fest.

Frist:

Der Erhebungszeitraum für die Gewerbesteuer ist identisch mit dem Kalenderjahr.

Die Gewerbesteuerschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraumes (Kalenderjahres), für den die Festsetzung vorgenommen wird.

Vorauszahlungen für das kommende Jahr sind vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und am 15.11. zur Zahlung fällig.

Steuersatz:

Hebesatz = 320 von Hundert

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