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Grabrechtserwerb
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Anliegen:

Erwerb einer Grabstätte im gemeindlichen Friedhof in Taufkirchen (Vils).

Voraussetzungen

Grabrechtserwerb und Bestattungsanspruch bestehen für Personen,

a) die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Taufkirchen (Vils) waren,

b) die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte nachweisen können, z.B. vorhandenes Familiengrab

c) die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind oder tot aufgefunden wurden und bei denen eine anderweitige Bestattung nicht möglich ist.

Gemeindeangehörige, die das 60.Lebensjahr vollendet haben, können zu Lebzeiten bereits ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab erwerben, sofern der Platzbedarf im Friedhof dies zulässt. Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen kann nur ein Nutzungsrecht erworben werden.

Das Nutzungsrecht für Familien- und Einzelgräber ist auf 20 Jahre, für Kindergräber auf 10 Jahre und für Urnengräber auf 12 Jahre festgelegt.

Gebühr:

Auskunft über Grabplatz und Friedhofsgebühren im gemeindlichen Friedhof in Taufkirchen (Vils) erhalten Sie von einem der zuständigen Sachbearbeiter.

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