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Erwerb einer Grabstätte im gemeindlichen
Friedhof in Taufkirchen (Vils).
Voraussetzungen
Grabrechtserwerb und Bestattungsanspruch
bestehen für Personen,
a) die bei ihrem Ableben
Einwohner der Gemeinde Taufkirchen (Vils) waren,
b) die ein Recht auf
Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte nachweisen
können, z.B. vorhandenes Familiengrab
c) die innerhalb des
Gemeindegebietes verstorben sind oder tot aufgefunden
wurden und bei denen eine anderweitige Bestattung nicht
möglich ist.
Gemeindeangehörige, die das 60.Lebensjahr
vollendet haben, können zu Lebzeiten bereits ein
Nutzungsrecht an einem Wahlgrab erwerben, sofern der
Platzbedarf im Friedhof dies zulässt. Die Grabstätten
bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen kann nur ein
Nutzungsrecht erworben werden.
Das Nutzungsrecht für
Familien- und Einzelgräber ist auf 20 Jahre, für
Kindergräber auf 10 Jahre und für Urnengräber
auf 12 Jahre festgelegt.
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