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Das Nutzungsrecht an Grabstätten
kann nach Ablauf verlängert werden. Falls sich
der Name des Nutzungsberechtigten an einer Grabstätte ändert,
muss dies bei der Gemeinde umgeschrieben werden.
Voraussetzungen: Vorhandenes
Nutzungsrecht an einer Grabstätte.
Ausgrabungen und Umbettungen können
nur von Angehörigen beantragt werden.
Umbettungen bzw. Ausgrabungen müssen
vom Gesundheitsamt als unbedenklich erklärt werden.
Sie dürfen nur von dem von der Gemeinde zugelassenen
Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
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