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Grabverlängerungen, -umschreibungen, Umbettungen
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Anliegen:

Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann nach Ablauf verlängert werden. Falls sich der Name des Nutzungsberechtigten an einer Grabstätte ändert, muss dies bei der Gemeinde umgeschrieben werden.

Voraussetzungen: Vorhandenes Nutzungsrecht an einer Grabstätte.

Ausgrabungen und Umbettungen können nur von Angehörigen beantragt werden.

Umbettungen bzw. Ausgrabungen müssen vom Gesundheitsamt als unbedenklich erklärt werden. Sie dürfen nur von dem von der Gemeinde zugelassenen Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.

Gebühr:

Auskunft über die Friedhofsgebühren im gemeindlichen Friedhof in Taufkirchen (Vils) erhalten Sie von einem der zuständigen Sachbearbeiter.

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84416 Taufkirchen(Vils)

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0 80 84/37-0

Fax:
0 80 84/37-23

E-Mail:
verwaltung@
taufkirchen.de

Parteiverkehr:
Mo. - Fr. 8 -12 Uhr
Do. 14 - 19 Uhr


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