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Hundesteuer Anmeldung/Abmeldung
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Schmidt 3754 schmidt@taufkirchen.de 011
Anliegen:

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindebereich ist im Rathaus anzumelden.

Änderungen in der Hundehaltung (z. B. Wegzug, Ableben des Tieres ...) sind unverzüglich zu melden.

Steuersatz:

Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund: 40,00 €/Jahr

Für Hunde in Einöden/Weilern ermäßigt sich der Steuersatz

Was Sie brauchen:

Wenn vorhanden, bitte "Hundepass" vorlegen.

Bei Zuzug bitte Nachweis über bereits gezahlte Hundesteuer mitbringen (z.B. Hundesteuerbescheid der bisherigen Gemeinde). Sonstige Angaben siehe Anmeldeformular / Abmeldeformular. Diese Formulare stehen unter Formulare zum Download bereit.

Bei der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke als Nachweis; Tragepflicht am Hund.

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