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Kirchenaustritt
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Anliegen:

Laut Kirchensteuergesetz muss der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) schriftlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erklärt werden. Die Erklärung muss persönlich abgegeben werden.

Frist:
Ein Kirchenaustritt gilt ab dem Tag der schriftlichen Erklärung. Eine Änderung der Lohnsteuerkarte wird zum nächsten 1. des folgenden Monats gültig.
Gebühr:

25 € + 6€ für Austrittsbescheinigung

Was Sie brauchen:

Gültigen Personalausweis oder Reisepass

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