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Kleineinleiterabgabe
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Schmidt 3754 schmidt@taufkirchen.de 011
Anliegen:

Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) wird für Grundstücke erhoben, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Abgabepflichtig sind die Grundstückseigentümer. Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Kleineinleiterabgabe durch die Gemeinde oder das Landratsamt Erding möglich.

Frist:

Die Abgabeschuld entsteht am 20.2. des Kalenderjahres und ist einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig. Maßgebend für die Berechnung ist die Zahl der am 30. Juni des Vorjahres mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen.

Abgabenhöhe:

Die Abgabe beträgt derzeit 17,90 €/Person/Berechnungsjahr.

Was Sie brauchen:

Eine Befreiung durch die Gemeinde kann auf Antrag erfolgen. Antragsformulare sind im Rathaus erhältlich.

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