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Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe)
wird für Grundstücke erhoben, die nicht an
das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind.
Abgabepflichtig sind die Grundstückseigentümer.
Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine
Befreiung von der Kleineinleiterabgabe durch die Gemeinde
oder das Landratsamt Erding möglich.
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