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Eine Namensänderung im Zusammenhang
mit einer Eheschließung/-scheidung ist in folgenden
Fällen möglich:
a) Nachträgliche
Erklärung zur Namensführung in der Ehe
b) Voranstellung oder
Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der
Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
c) Widerruf der Voranstellung
oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit
der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
d) Wiederannahme eines
früheren Namens nach Auflösung der Ehe
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