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Namensänderung
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Eine Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung/-scheidung ist in folgenden Fällen möglich:

a) Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe

b) Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens

c) Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens

d) Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Gebühr:

Wenn bei der Eheschließung durchgeführt: Gebührenfrei

Nach vollzogener Eheschließung: 25,00 €

Was Sie brauchen:

Vom Einzelfall abhängig; bitte vorher mit Standesamt in Verbindung setzen.

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