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Folgende Personengruppen können einen
Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
stellen:
Schwerbehinderte (Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen "RF"), Blinde und Hörgeschädigte,
Altenheimbewohner, Personen mit Einkommen nach dem
BVG (besonders Kriegsgeschädigte), Empfänger
von Sozialleistungen, z.B. Grundsicherung, Arbeitslosengeld
II, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege
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Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen "RF"
Bescheid
nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG),
Bescheid
über Grundsicherungsleistung, Sozialhilfe,
Hilfe
zur Pflege Arbeitslosengeld II
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