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Gaststätten, Restaurants und ähnliche Betriebe, die Getränke und Speisen anbieten, benötigen eine Schankerlaubnis vom Landratsamt Erding.
Veranstalter, die nur für kurze Zeit und aus besonderem Anlass Gtränke und Speisen an Ort und Stelle anbieten, z.B. Sommerfest, Weihnachtsmarkt, Sportfest u.ä., können bei der Gemeinde eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen.
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grundsätzlich 35,- € pro Tag + 3,- € Bearbeitungsgebühr,
bei kleineren Veranstaltungen die Hälfte, Auskunft in der Gemeinde erteilt Herr Kreuzpointner.
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