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Ein Schwerbehindertenausweis wird beim
Zentrum Bayern Familie und Soziales
beantragt. Anträge liegen bei den Gemeinden auf.
Der Schwerbehindertenausweis hat folgende
Vorteile für den Inhaber. Zum Beispiel:
1.) die Möglichkeit zur Befreiung
von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn das Merkzeichen "RF" eingetragen
ist
2.) Ausstellung eines Parkausweises bei
Merkzeichen "aG".
3.) Ferner erhält man auf der Lohnsteuerkarte
einen Körperbehindertenfreibetrag eingetragen,
der sich nach der Höhe des Grades der Behinderung
richtet. Die Höhe des Grades der Behinderung wird
vom Versorgungsamt bestimmt.
Weitere Informationen im Internet unter
www.zbfs.bayern.de |