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Schwerbehindertenausweis
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Breiteneicher 3743 breiteneicher@taufkirchen.de 003
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Fr. Stehbeck 3741 stehbeck@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Ein Schwerbehindertenausweis wird beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt. Anträge liegen bei den Gemeinden auf.

Der Schwerbehindertenausweis hat folgende Vorteile für den Inhaber. Zum Beispiel:

1.) die Möglichkeit zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn das Merkzeichen "RF" eingetragen ist

2.) Ausstellung eines Parkausweises bei Merkzeichen "aG".

3.) Ferner erhält man auf der Lohnsteuerkarte einen Körperbehindertenfreibetrag eingetragen, der sich nach der Höhe des Grades der Behinderung richtet. Die Höhe des Grades der Behinderung wird vom Versorgungsamt bestimmt.

Weitere Informationen im Internet unter
www.zbfs.bayern.de

Frist:
Von der Antragstellung bis zur Verbescheidung des Versorgungsamts muss mit einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten gerechnet werden.
Gebühr:

Gebührenfrei

Was Sie brauchen:

Personalausweis, Krankenkassenmitgliedschaft, ärztliche Atteste, Angaben über ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Kuren

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