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Sozialhilfeantrag
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Harreiner 3743 harreiner@taufkirchen.de 003
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Fr. Stehbeck 3741 stehbeck@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Sozialhilfeanträge sind im Rathaus erhältlich. Die Gemeinde hat eine Stellungnahme bezüglich des Wohnortes und den Angaben des Antragstellers abzugeben. Erst dann wird der Antrag mit den kompletten Unterlagen zum Sozialamt nach Erding weitergegeben.

Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, denen es aufgrund sozialer Umstände nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, ist vor der Antragstellung beim Landratsamt Erding, Tel. 0 81 22 / 58-0, abzuklären.

Gebühr:

Gebührenfrei

Was Sie brauchen:

Personalausweis bzw. Reisepass

Einkommensnachweis (falls zutreffend)

Mietvertrag (falls zutreffend)

Versichertenkarte

Policen über Versicherungen

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0 80 84/37-0

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Mo. - Fr. 8 -12 Uhr
Do. 14 - 19 Uhr


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