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Sozialhilfeanträge sind im Rathaus
erhältlich. Die Gemeinde hat eine Stellungnahme
bezüglich des Wohnortes und den Angaben des Antragstellers
abzugeben. Erst dann wird der Antrag mit den kompletten
Unterlagen zum Sozialamt nach Erding weitergegeben.
Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen,
denen es aufgrund sozialer Umstände nicht möglich
ist, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ob ein Anspruch
auf Sozialhilfe besteht, ist vor der Antragstellung
beim Landratsamt Erding, Tel. 0 81 22 / 58-0, abzuklären.
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