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Sterbefall
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, angezeigt werden. Falls eine Bestattung im gemeindlichen Friedhof stattfinden soll: siehe "Grabrechtserwerb".

Zur Anzeige des Sterbefalles sind verpflichtet:

1. das Familienoberhaupt,

2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

3. jede andere Person, die beim Sterbefall zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Frist:
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten zu melden.
Gebühr:
  • Jede Sterbeurkunde 10,- €
  • Sterbeurkunde für gesetzliche Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse) ist gebührenfrei
Was Sie brauchen:

Falls der Verstorbene verheiratet war, ist eine Heiratsurkunde vorzulegen. Falls der Verstorbene ledig war, genügt eine Geburtsurkunde.

Bei Verstorbenen, die verwitwet oder geschieden sind, muss die Auflösung der Ehe nachgewiesen werden: bei Tod des Partners durch Sterbeurkunde, bei Scheidung durch Scheidungsurteil.

In jedem Fall muss die Todesbescheinigung des Arztes mit vorgelegt werden!

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