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Jeder Sterbefall muss beim zuständigen
Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist,
angezeigt werden. Falls eine Bestattung im gemeindlichen
Friedhof stattfinden soll: siehe "Grabrechtserwerb".
Zur Anzeige des Sterbefalles sind verpflichtet:
1. das Familienoberhaupt,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der
Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die beim Sterbefall
zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen
unterrichtet ist. |