Rathaus & Bürger
Home Rathaus Einrichtungen Gemeinderat Gesundheit Bildung Soziales Kirchen Bürgerprojekte
Verwaltungsgliederung Sachbearbeiter Formulare Weitere Behörden
Markt & Gemeinde
Rathaus & Bürger
Wirtschaft & Betriebe
Kultur & Freizeit
Lage
Baugebiete
Hotels
Aktuelles
Notdienste
Übersicht
Impressum
Eheschließung/Trauung
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei einem Standesamt erfolgen, bei dem ein Ehepartner gemeldet ist (Haupt- oder Nebenwohnsitz).

Die standesamtliche Trauung kann vor einem Standesamt ihrer Wahl vollzogen werden. Trauzeugen sind für die Eheschließung nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch 1 bis 2 Trauzeugen benannt werden, die volljährig und der deutschen Sprache mächtig sein müssen.

In der Gemeinde Taufkirchen(Vils) sind Trauungen auch an Samstagen bis 12.00 Uhr möglich.

Beide Partner sollten zur Anmeldung persönlich anwesend sein. Ist dies nicht der Fall, benötigt der anwesende Verlobte eine vom nicht anwesenden Partner unterschriebene Beitrittserklärung (Formular beim Standesamt erhältlich)

Bei der Anmeldung der Eheschließung wird Ihre Ehefähigkeit geprüft.

Frist:
Anmeldung frühestens 6 Monate vor der geplanten Eheschließung
Gebühr:

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung der Eheschließung für deutsche Staatsangehörige: 50,- €

Falls ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr um 20,- € je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist.

Hinzu kommen Gebühren für Aufenthaltsbescheinigungen, für Urkunden und für das Familienstammbuch.

Was Sie brauchen:

Für jeden Partner, falls beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zweck der Eheschließung (vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtenregister (neu ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes!)

Dies sind die Unterlagen für den einfachsten Fall.

Wenn Sie

  • bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,

werden Sie gebeten, beim Standesamt persönlich oder telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Dort werden Sie umgehend und ausführlich beraten.

zum Seitenanfang

[ Rathaus | Einrichtungen | Gemeinderat | Gesundheit | Bildung ]
[ Soziales | Kirchen | Bürger ]

© 2003-2012 Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Schlagwortsuche:

Anschrift:
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen(Vils)

Telefonzentrale:
0 80 84/37-0

Fax:
0 80 84/37-23

E-Mail:
verwaltung@
taufkirchen.de

Parteiverkehr:
Mo. - Fr. 8 -12 Uhr
Do. 14 - 19 Uhr


individuelle Termin-
vereinbarung möglich