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Vaterschaftsanerkennung
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Hr. Kreuzpointner 3745 kreuzpointner@taufkirchen.de 016
Fr. Valentin 3744 valentin@taufkirchen.de 017
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur zu einem nichtehelichen Kind möglich und kann bereits während der Schwangerschaft der Mutter erfolgen. Sie kann vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Weitere Stellen zu einer Vaterschaftsanerkennung sind:

  • das Amtsgericht,
  • der Notar,
  • Urkundspersonen bei den Jugendämtern,
  • zu Beurkundungen befugte Konsularbeamte der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
  • die Gerichte, bei denen ein Vaterschaftsprozess anhängig ist.

Zur Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter, ggf. Zustimmung des Kindes, des Ehemannes der Mutter oder des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Gebühr:

keine Gebühr

Was Sie brauchen:

Folgende Urkunden sind erforderlich: Personalausweis bzw Reisepass und Geburtsurkunden von Vater und Mutter.

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