Für Grundstücke und Gebäude
mit Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) sind Wassergebühren zu entrichten.
Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer.
Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr
und einer Verbrauchsgebühr. Die Gebühr wird
von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.
Zeitraum:
Die Wassergebühren werden jährlich abgerechnet.
Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum
Ende des Kalenderjahres. Das entsprechende Formular
steht unter Formulare zum
Download bereit.
Auf die Gebührenschuld sind am 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen
zu leisten.
Gebühr:
Die Wassergebühren betragen ab 1.1.2009 1,18 €/cbm brutto (1,10 € + 7% MWSt.).
Die Grundgebühr beträgt bei
einem Nenndurchfluss des Wasserzählers