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Wassergebühren
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Schmidt 3754 schmidt@taufkirchen.de 011
Anliegen:

Für Grundstücke und Gebäude mit Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) sind Wassergebühren zu entrichten. Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr. Die Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.

Zeitraum:
Die Wassergebühren werden jährlich abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Ende des Kalenderjahres. Das entsprechende Formular steht unter Formulare zum Download bereit.

Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten.

Gebühr:

Die Wassergebühren betragen ab 1.1.2009 1,18 €/cbm brutto (1,10 € + 7% MWSt.).

Die Grundgebühr beträgt bei einem Nenndurchfluss des Wasserzählers

 

bis 2,5 cbm/h 49,00 €/Jahr
bis 6,0 cbm/h 86,00 €/Jahr
bis 10,0 cbm/h 135,00 €/Jahr
bis 15,0 cbm/h 264,00 €/Jahr
bis 40,0 cbm/h 356,00 €/Jahr
über 40,0 cbm/h    466,00 €/Jahr

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