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Wohngeldantrag
Zuständig:
Sachbearbeiter Tel. E-Mail-Adresse Zi.
Fr. Harreiner 3743 harreiner@taufkirchen.de 003
Fr. Huber 3742 huber@taufkirchen.de 002
Fr. Stehbeck 3741 stehbeck@taufkirchen.de 002
Anliegen:

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Mieter oder Hauseigentümer. Zuständig dafür ist das Landratsamt Erding, Wohngeldstelle (Tel. 0 81 22 / 58-0). Bevor ein Antrag bei der Wohngeldstelle eingereicht werden kann, muss die Wohnsitzgemeinde diesen Antrag bestätigen.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der im Haushalt gemeldeten Personen.

Gebühr:

Gebührenfrei

Was Sie brauchen:

Sämtliche Einkommensnachweise, z.B.

  • Bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigung, Kindergeld, evtl. Zahlungen für Unterhalt
  • Bei Rentnern: letzte Rentenmitteilungen
  • Bei Arbeitslosen: Bescheid vom Arbeitsamt
  • Bei Sozialhilfeempfängern: Bescheid vom Sozialamt

Außerdem muss immer ein Nachweis über die monatliche Miete beigelegt sein (Mietvertrag, Mietquittung oder Kontoausweis).

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