Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung
für Mieter oder Hauseigentümer. Zuständig
dafür ist das Landratsamt Erding, Wohngeldstelle
(Tel. 0 81 22 / 58-0). Bevor ein Antrag bei der Wohngeldstelle
eingereicht werden kann, muss die Wohnsitzgemeinde
diesen Antrag bestätigen.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
nach den Einkommensverhältnissen der im Haushalt
gemeldeten Personen.
Gebühr:
Gebührenfrei
Was Sie brauchen:
Sämtliche Einkommensnachweise, z.B.
Bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigung, Kindergeld,
evtl. Zahlungen für Unterhalt
Bei Rentnern: letzte Rentenmitteilungen
Bei Arbeitslosen: Bescheid vom Arbeitsamt
Bei Sozialhilfeempfängern: Bescheid vom Sozialamt
Außerdem muss immer ein Nachweis über
die monatliche Miete beigelegt sein (Mietvertrag, Mietquittung
oder Kontoausweis).