|

Die freiwilligen Feuerwehren haben rechtlich eine Doppelnatur:
einerseits sind sie öffentliche Einrichtungen der
Gemeinde und andererseits Vereine.
Die Gemeinde beschafft und unterhält für
die Freiwilligen Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen
die gesamte technische Ausstattung, insbesondere Fahrzeuge,
Geräte und Feuerwehrhäuser. Rechtsgrundlage ist
dabei das Bayerische Feuerwehrgesetz sowie hierzu erlassene
Satzungen der Gemeinde.
Den Feuerwehrvereinen dagegen obliegt der personelle
Bereich, d. h. sie unterstützen die öffentliche
Einrichtung Feuerwehr, insbesondere durch das Werben und
Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgen die Vereine
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Rechtsgrundlage sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
und die jeweilige Vereinssatzung.
Der Feuerwehrdienst wird von den Vereinsmitgliedern
ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienst können alle
geeigneten Gemeindebewohner vom vollendeten 12. bis zum vollendeten
18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter und danach in vollem
Umfang leisten; der Feuerwehrdienst endet in der Regel mit
dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis
dafür zu sorgen, dass, so der Gesetzestext: "drohende
Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende
technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder
Notständen im öffentlichen Interesse geleistet
wird (Technischer Hilfsdienst). Außerdem besteht die
Verpflichtung, Sicherheitswachen zu stellen."
Für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen
Feuerwehr hat der Feuerwehrkommandant zu sorgen. Er leitet
ihre Einsätze sowie die Ausbildung und berät die
Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und Technischen
Hilfsdienstes. Dienstherr ist die Gemeinde, vertreten durch
den Bürgermeister.

[ Rathaus | Einrichtungen | Gemeinderat |
Gesundheit | Bildung ]
[ Soziales | Kirchen | Bürger ]

© 2003-2012 Gemeinde
Taufkirchen (Vils)
|