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Kanalgebühren
Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer.
Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr
und einer Einleitungsgebühr in Höhe des Wasserverbrauchs.
Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid
festgesetzt
Zeitraum
Die Kanalgebühren werden jährlich
abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt
zum Ende des Kalenderjahres.
Auf die Gebührenschuld sind am 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu
leisten (insgesamt ¼ der Jahresabrechnung des Vorjahres).
Gebühren
Die Kanalgebühren betragen ab 1.1.2005 2,70 €/cbm.
Die Grundgebühr beträgt bei einem
Nenndurchfluss
| bis 5,0 cbm/h |
36,80 €/Jahr |
| bis 10,0 cbm/h |
69,00 €/Jahr |
| bis 20,0 cbm/h |
92,00 €/Jahr |
| bis 30,0 cbm/h |
138,00 €/Jahr |
| über 30,0 cbm/h |
184,00 €/Jahr |
Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage
Herstellungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.
Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Ausbauten (z.B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, von der Gemeinde erhoben.
Herstellungsbeitragssätze Entwässerungsanlage
Grundstücksfläche: 1,43€/m²
Geschoßfläche: 9,87 €/m²

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Taufkirchen (Vils)
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