Rathaus & Bürger
Home Rathaus Einrichtungen Gemeinderat Gesundheit Bildung Soziales Kirchen Bürgerprojekte
Bauhof Abfallwirtschaft Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Feuerwehr Gemeindewerke
Markt & Gemeinde
Rathaus & Bürger
Wirtschaft & Betriebe
Kultur & Freizeit
Lage
Baugebiete
Hotels
Aktuelles
Notdienste
Übersicht
Impressum
Abwasserbeseitigung Taufkirchen(Vils) [ zurück ]

Kanalgebühren

Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer.
Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Einleitungsgebühr in Höhe des Wasserverbrauchs.

Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt

Zeitraum

Die Kanalgebühren werden jährlich abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Ende des Kalenderjahres.

Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten (insgesamt ¼ der Jahresabrechnung des Vorjahres).

Gebühren

Die Kanalgebühren betragen ab 1.1.2005 2,70 €/cbm.

Die Grundgebühr beträgt bei einem Nenndurchfluss

 

bis 5,0 cbm/h 36,80 €/Jahr
bis 10,0 cbm/h 69,00 €/Jahr
bis 20,0 cbm/h 92,00 €/Jahr
bis 30,0 cbm/h 138,00 €/Jahr
über 30,0 cbm/h 184,00 €/Jahr

Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

Herstellungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.

Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Ausbauten (z.B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, von der Gemeinde erhoben.

Herstellungsbeitragssätze Entwässerungsanlage

Grundstücksfläche: 1,43€/m²

Geschoßfläche: 9,87 €/m²

zum Seitenanfang

[ Rathaus | Einrichtungen | Gemeinderat | Gesundheit | Bildung ]
[ Soziales | Kirchen | Bürger ]

© 2003-2012 Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Schlagwortsuche:

Entwässerungs-
satzung

Beitrags- und
Gebührensatzung
zur Entwässerungs-
satzung

Antrag auf
Zulassung der
Grundstücks-
entwässerungs-
anlage

Winterdienst/Bauhof
01 71 / 3 37 08 79
01 60 / 90 56 30 79

Abwasserkanäle
01 71 / 3 01 91 63
01 75 / 2 96 48 11

Kläranlage
01 70 / 4 15 50 18

Wasserversorgung
01 60 / 96 90 94 13
01 60 / 92 66 77 17

Friedhof
0 80 84 / 36 04

Erdgas
0 81 22 / 9 77 90

Strom
01 80 2 19 20 91

Defekte Straßen-
beleuchtung

08 71 / 9 66 39-463
per E-Mail

Außerhalb der Dienstzeiten sind diese Rufnummern an Sonn- und Feiertagen nur für absolute Notfälle eingerichtet!