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Taufkirchener Tafel
Wer darf Einkaufen:
Das Angebot der Taufkirchener Tafel kann von jedem Taufkirchener Bürger sowie Bürgern der umliegenden Holzlandgemeinden (Inning, Steinkirchen, Hohenpolding) in Anspruch genommen werden, der/die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder auch Wohngeld bezieht/en. Gegen Vorlage Ihres jeweiligen Amtsbescheides bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen Berechtigungsausweis, der über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.
Wie und wo erhalte ich einen Berechtigungssausweis:
Den Ausweis erhalten Sie derzeit gegen Vorlage des Einkommensnachweises (ALG II Bescheid, Rentenbescheid, ... ) im
Rathaus Taufkirchen (Vils)
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)
Tel. 08084/37-0
Fax 08084/37-23
Ansprechpartner
in der Gemeinde:
Sachbearbeiter des Bürgerbüros
Gemeindeverwaltung Taufkirchen
Tel: 08084/37-43
Wann und wo findet der Verkauf statt:
Dienstags von 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
Am Bahnweg
4 ½
84416 Taufkirchen
Wie viel kostet ein Einkauf:
1 € pro Woche und Bedarfsgemeinschaft
Wie und womit kann ich die „Taufkirchener
Tafel“ unterstützen:
Durch Warenspenden:
Lebensmittel, Getränke,
Back und Wurstwaren, ...
Durch Aufmerksamkeit:
In dem sie Bedürftige über
die Möglichkeit
eines Einkaufs im Tafelladen informieren.
Durch finanzielle Unterstützung:
Zum Unterhalt
des Tafelladens
Spendenkonto:
Caritasverband der Erzdiözese München
und Freising
Bayerische Hypo Vereinsbank Erding
Kontonummer: 63 40 13
90 10
BLZ: 700 202 70
Verwendungszweck „Taufkirchener Tafel“
Kontakt:
„Taufkirchener Tafel"
Tel: 08 08 4/94 98 22
E-mail: hansjuergen.degener@web.de
Internet: www.taufkirchener-tafel.de

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