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Wasserversorgung Taufkirchen(Vils) [ zurück ]

Wassergebühren

Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer.
Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr.

Die Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.

Zeitraum

Die Wassergebühren werden jährlich abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Ende des Kalenderjahres.

Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten (insgesamt ¼ der Jahresabrechnung des Vorjahres).

Gebühren

Die Wassergebühren betragen ab 1.1.2007 1,18 €/cbm brutto (1,10 € + 7% MWSt.).

Die Grundgebühr für Zähler beträgt bei einem Nenndurchfluss

 

bis 2,5 cbm/h 49,00 €/Jahr
bis 6,0 cbm/h 86,00 €/Jahr
bis 10,0 cbm/h 135,00 €/Jahr
bis 15,0 cbm/h 264,00 €/Jahr
bis 40,0 cbm/h 356,00 €/Jahr
über 40,0 cbm/h 466,00 €/Jahr

Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage

Herstellungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.

Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Ausbauten (z.B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, von der Gemeinde erhoben.

Herstellungsbeitragssätze Wasserversorgung

Grundstücksfläche: 1,40 €/m²

Geschoßfläche: 4,37 €/m²

Zuzüglich 7% MwSt.

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