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Wassergebühren
Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer.
Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr
und einer Verbrauchsgebühr.
Die Gebühr wird von der Gemeinde durch
Bescheid festgesetzt.
Zeitraum
Die Wassergebühren werden jährlich
abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt
zum Ende des Kalenderjahres.
Auf die Gebührenschuld sind am 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu
leisten (insgesamt ¼ der Jahresabrechnung des Vorjahres).
Gebühren
Die Wassergebühren betragen ab 1.1.2007 1,18 €/cbm brutto
(1,10 € + 7% MWSt.).
Die Grundgebühr für Zähler beträgt
bei einem Nenndurchfluss
| bis 2,5 cbm/h |
49,00 €/Jahr |
| bis 6,0 cbm/h |
86,00 €/Jahr |
| bis 10,0 cbm/h |
135,00 €/Jahr |
| bis 15,0 cbm/h |
264,00 €/Jahr |
| bis 40,0 cbm/h |
356,00 €/Jahr |
| über 40,0 cbm/h |
466,00 €/Jahr |
Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage
Herstellungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.
Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Ausbauten (z.B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, von der Gemeinde erhoben.
Herstellungsbeitragssätze Wasserversorgung
Grundstücksfläche: 1,40 €/m²
Geschoßfläche: 4,37 €/m²
Zuzüglich 7% MwSt.

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Taufkirchen (Vils)
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