Abwasserbeseitigung Taufkirchen (Vils)

Postanschrift

Verwaltung
Gemeinde Taufkirchen (Vils) - Bauhof, Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils)

Betriebsgebäude
Siebmühle 1, 84416 Taufkirchen (Vils)


Ansprechpartner

Verwaltung
Leitung Klärwerk: Gerhard Patermann
Kanallagepläne, Bestandsunterlagen: Alfred Krieger

Klärwerk
Betriebsführung Fa. Sedlmeier
 08084 94303 und 0171 7619204
 08084 94305
 klaeranlage(at)taufkirchen.de

Kanalnetz und Pumpstationen
Jan Peter van Anrooij,  0170 6903914
Korbinian Glasl, 0175 2964811


Kanalgebühren

Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Einleitungsgebühr in Höhe des Wasserverbrauchs. Die Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.

Zeitraum
Die Kanalgebühren werden jährlich abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Ende des Kalenderjahres.
Auf die Gebührenschuld sind zum letzten des Monats Vorauszahlungen zu leisten (insgesamt 1/12 der Jahresabrechnung des Vorjahres).

Gebühren
Die gesplitteten Abwassergebühren betragen seit 01.01.2024:
Schmutzwassergebühr 3,41 € / m³
Niederschlagswassergebühr 0,58 € / m² (befestigte Fläche)
Die Grundgebühr beträgt bei einem Nenndurchfluss

bis 2,5 cbm/h                          55,20 €/Jahr
bis 10,0 cbm/h                      103,50 €/Jahr
bis 15,0 cbm/h                      138,00 €/Jahr
bis 40,0 cbm/h                      207,00 €/Jahr
über 40,0 cbm/h                   276,00 €/Jahr

Weitere Infos finden Sie in der Abwassergebührensatzung

Zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus:
Josefine Schmidt  08084 3754,   schmidt(at)taufkirchen.de und
Susanne Lederer, 08084 3756,   lederer(at)taufkirchen.de 


Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

Herstllungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.
Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Anbauten (z.B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, von der Gemeinde erhoben.

Herstellungsbeitragssätze Entwässerungsanlage
(seit 01.01.2012)
Grundstücksfläche: 1,60 €/m²
Geschoßfläche: 11,00 €/m² 

Zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus:
Franziska Ismair,  08084 3738,   ismair(at)taufkirchen.de


Fäkalschlammanlage in Siebmühle

Seit 01.01.2022 betragen die Gebühren für die Fäkalschlammanlieferung 29,70 €/m³ Fäkalschlamm bei Anlieferung aus den Gemeindebereichen Taufkirchen (Vils), Inning am Holz und Steinkirchen festgelegt. Fäkalschlamm aus anderen Gemeinden wird nicht angenommen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern:

  • Gerhard Patermann, Rathaus Taufkirchen (Vils)
     08084 3736
  • Kläranlage Siebmühle
     0171 7619204

Nach Oben Drucken