Dokumentation

Analyse weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
und
Stellungnahme der Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie – BbR, Ziffer 4.1.2 und 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und
prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Dokumentation zu schwarzen Flecken der Grundversorgung in Taufkirchen (Vils) (PDF, 127 KB)

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat ferner eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

Die Stellungnahme der BNetzA wird im nachfolgenden Dokument veröffentlicht.

Stellungnahme der BNetzA zum Breitbandausbau der Gemeinde Taufkirchen (Vils) (PDF, 408 KB)

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