Abwasserbeseitigung Taufkirchen (Vils)
Postanschrift
Verwaltung
Gemeinde Taufkirchen (Vils) - Bauhof, Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils)
Betriebsgebäude
Siebmühle 1, 84416 Taufkirchen (Vils)

Ansprechpartner
Verwaltung
Leitung Klärwerk: Gerhard Patermann
Kanallagepläne, Bestandsunterlagen: Alfred Krieger
Klärwerk
Betriebsführung Fa. Sedlmeier
Telefon: 08084 94303 und 0151 11552035
Fax: 08084 94305
Email: klaeranlage(at)taufkirchen.deklaeranlage(at)taufkirchen.de
Kanalnetz und Pumpstationen
Jan Peter van Anrooij, Telefon: 0170 6903914
Korbinian Glasl, Telefon: 0175 2964811
Kanalgebühren
Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Einleitungsgebühr in Höhe des Wasserverbrauchs. Die Gebühr wird von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.
Zeitraum
Die Kanalgebühren werden jährlich abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Ende des Kalenderjahres.
Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten (insgesamt 1/4 der Jahresabrechnung des Vorjahres)
Gebühren
Die gesplitteten Abwassergebühren betragen seit 01.01.2016:
Schmutzwassergebühr 2,25 € / m³
Niederschlagswassergebühr 0,29 € / m² (befestigte Fläche)
Die Grundgebühr beträgt bei einem Nenndurchfluss
bis 2,5 cbm/h 36,80 €/Jahr
bis 10,0 cbm/h 69,00 €/Jahr
bis 15,0 cbm/h 92,00 €/Jahr
bis 40,0 cbm/h 138,00 €/Jahr
über 40,0 cbm/h 184,00 €/Jahr
Zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus:
Josefine Schmidt Sachbearbeiter 08084 3754, schmidt(at)taufkirchen.de und
Katrin Feckl 08084 3756, feckl(at)taufkirchen.de .
Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage
Herstllungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.
Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Anbauten (z.B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, von der Gemeinde erhoben.
Herstellungsbeitragssätze Entwässerungsanlage
(seit 01.01.2012)
Grundstücksfläche: 1,60 €/m²
Geschoßfläche: 11,00 €/m²
Zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus: Franziska Ismair, Tel. 08084 3738,
E-Mail: ismair(at)taufkirchen.de.
Fäkalschlammanlage in Siebmühle
Die Gebühren für die Fäkalschlammanlieferung wurde vom Gemeinderat am 17.12.2013 auf 20 € / pro cbm Fäkalschlamm bei Anlieferung aus den Gemeindebereichen Taufkirchen (Vils), Inning am Holz und Steinkirchen festgelegt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern:
- Gerhard Patermann, Rathaus Taufkirchen (Vils)
Telefon: 08084 3736 - Kläranlage Siebmühle
Telefon: 0170 4155018