Taufkirchener Tafel

Wer darf Einkaufen?
Das Angebot der Taufkirchener Tafel kann von jedem Taufkirchener Bürger sowie Bürgern der umliegenden Holzlandgemeinden (Inning, Steinkirchen, Hohenpolding) in Anspruch genommen werden, der/die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder auch Wohngeld bezieht/en.
Wie und wo erhalte ich einen Berechtigungssausweis?
Den Ausweis, der nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist, erhalten Sie derzeit gegen Vorlage des Einkommensnachweises (ALG II Bescheid, Wohngeldbescheid, Grundsicherungsbescheid, Hilfe zum Lebensunterhalt) im Rathaus Taufkirchen (Vils).
Zuständige Sachbearbeiterin:
Sophia Mühlhuber
Erdgeschoss, Zimmer-Nr.0.02
08084 3741
muehlhuber(at)taufkirchen.de
Wann und wo findet der Verkauf statt?
Dienstags von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr
Am Bahnweg 4 ½
84416 Taufkirchen (Vils)
08084 949822
Wie viel kostet ein Einkauf?
1 € pro Woche und Bedarfsgemeinschaft
Kontakt
„Taufkirchener Tafel“
c/o Claudia Kuhl
Wambach 60
84416 Taufkirchen Vils