Bauhof Taufkirchen (Vils)
Ansprechpartner
Leitung Bauhof
Gerhard Patermann
Bauhofvorarbeiter
Thomas Unterreitmaier
08084 413640
08084 413641
bauhof(at)taufkirchen.de
Stellvertretende Bauhofvorarbeiter
Korbinian Glasl
Stephan Strohhofer
Postanschrift
Verwaltung
Gemeinde Taufkirchen (Vils) - Bauhof
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)
Betriebsgebäude
Bauhofstraße 10, 84416 Taufkirchen (Vils)
Hauptaufgaben des Bauhofs
- Unterhalt des gemeindlichen Straßennetzes (ca. 160 km)
- Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze
- Unterhalt der gemeindlichen Gewässer
- Unterhalt der öffentlichen Gebäude (Schulen, Kindergärten, usw.)
- Auf- und Abbau von Märkten, Volksfest, Gewerbeschau, öffentliche Veranstaltungen
Bauhofmitarbeiter
- Unterreitmaier Thomas (Bauhofvorarbeiter)
- Glasl Korbinian (Stellv. Bauhofvorarbeiter)
- Strohhofer Stephan (Stell. Bauhofvorarbeiter)
- Bernhard Osterloher
- van Anrooij Jan Peter
- Hofer Stefan
- Maier Daniel
- Mittermeier Florian
- Pichlmair Paul
- Prang Bernd
- Scholz Stefan
- Schreiber Max
- Sondermeier Manuel
- Matthias Schätzl
Winterdienst
Wenn im Winter ein Räum- und Streueinsatz notwendig ist, beginnt dieser um 3.00 Uhr. Für die Streuung des gesamten Gebietes werden ca. 3 Stunden benötigt.
Falls geräumt und gestreut werden muss, beträgt die Einsatzzeit etwa 8 Stunden, also bis etwa 11.00 Uhr.
Es befinden sich gleichzeitig 7 Wägen, die sich auf folgende Gebiete verteilen:
- Taufkirchen Ort (die Räumung und Streuung wird von Norden nach Süden durchgeführt)
- ehemaliger Gemeindebereich Moosen
- ehemaliger Gemeindebereich Hofkirchen
- ehemaliger Gemeindebereich Wambach
- ehemaliger Gemeindebereich Gebensbach
- 2 Wägen sind für die Räumung der öffentlichen Gehwege in Taufkirchen und Moosen im Einsatz
- bei Bedarf werden im Ort Taufkirchen zusätzlich ein Lader (Parkplätze) und ein Mehrzweckfahrzeug (Siedlungen) eingesetzt.
Nach der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, alle Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen im Winter zu räumen und zu streuen.