Taufkirchener Sozialfonds

Mit dem Taufkirchener Sozialfonds werden Personen aus dem Gemeindegebiet bei unerwarteten oder akuten finanziellen Notlagen unterstützt. Auch soziale Einrichtungen innerhalb der Gemeinde erhielten bereits finanzielle Hilfen bei Maßnahmen oder Projekten, die nicht regulär vom Träger bzw. dem Staat gefördert werden konnten. Gegründet wurde der Sozialfonds 2013 von Altbürgermeister Franz Hofstetter. 

Der amtierende Gemeinderat entschied, den bestehenden Sozialfond weiterzuführen und regelte die Entscheidungsbefugnis bei der Vergabe der finanziellen Mittel:

  • Bei Personen aus dem Gemeindegebiet, die unerwartet oder akut in finanzielle Notlagen geraten, entscheidet der 1. Bürgermeister über die Vergabe der Hilfen aus dem Sozialfond.
  • Über die weitere Vergabe der Hilfen aus dem Sozialfonds an soziale Einrichtungen/Gremien im Gemeindebereich entscheidet der 1. Bürgermeister nach Beratung mit den amtierenden Sozialreferenten.

Vorrangige Sozialleistungen werden bei der Hilfegewährung geprüft. Die entsprechenden Förderanträge – mit ausführlicher Begründung – sind schriftlich an die Gemeinde Taufkirchen (Vils), z.Hd. Herrn Schmittner, schmittner(at)taufkirchen.de, Tel. 08084 3740, oder z.Hd. Frau Obermaier, obermaier(at)taufkirchen.de, Tel. 08084 3781 zu richten.


Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) würde sich sehr freuen, wenn der Spendentopf auch weiterhin gefüllt wird, um somit soziale „Brennpunkte“ in der eigenen Kommune zu unterstützen. Spendenquittungen werden ausgestellt.

Stille Hilfe für die Vilsgemeinde – Spenden Sie für den Taufkirchener Sozialfonds

Bankverbindungen

  • VR-Bank Taufkirchen-Dorfen e.G. 
    IBAN DE88 7016 9566 0000 0004 42
    BIC GENODEF1TAV
     
  • Sparkasse Erding-Dorfen
    IBAN DE86 7005 1995 0810 2000 14
    BIC BYLADEM1ERD

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