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Taufkirchen (Vils) in Leichter Sprache

Sie finden die wichtigsten Informationen über Taufkirchen (Vils) unter diesem Pfad: Taufkirchen (Vils) in Leichter Sprache

Kontrastansicht

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Stichwortverzeichnis

Wenn Sie nach konkreten Stichworten suchen wollen, steht Ihnen neben der Volltextsuche die Seite Inhalt A-Z mit einem redaktionell betreuten Index zur Verfügung.

Änderungsvorschläge und Fehlermeldungen

  • Sie vermissen wichtige Informationen?
  • Sie wünschen sich weitergehende Informationen?
  • Sie haben einen Fehler entdecket?
  • Sie möchten eine Barriere melden?

Dann kontaktieren Sie bitte Frau Hendrych unter Tel. 08084 3724 oder E-Mail hendrych(at)taufkirchen.de 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.taufkirchen.de veröffentlichte Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der fehlenden Informationen in Deutscher Gebärdensprache nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Ein Video in Gebärdensprache über die wesentlichen Inhalte, Hinweise zur Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Homepage vorhandene Informationen ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG nicht vorhanden.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:

Kontaktieren Sie die Inklusionsbeauftragte im Rathaus:
Frau Carolin Hendrych, E-Mail: hendrych(at)taufkirchen.de, Telefon: 08084 37-24

Die Erstellung von Videos in Gebärdensprache zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20.08.2020  erstellt und zuletzt am 23.09.2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie Frau Carolin Hendrych unter E-Mail hendrych(at)taufkirchen.de oder Telefon 08084 37-24  an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.

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