Europawahl 2024

  • Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. 
  • In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt. Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. 
  • Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten. 
  • Bei der Wahl 2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Insgesamt umfasst das europäische Parlament dann 720 Abgeordnete aus allen 27 Mitgliedstaaten.

Wer darf in unserer Gemeinde wählen?

Alle Bürger/innen, die in unserer Gemeinde zum 09.03.2024 gemeldet waren und über die allgemeinen Wahlrechtsvoraussetzungen verfügen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Zusätzlich können sich alle EU-Bürger nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Die betroffenen Bürger haben dazu bereits Ende März 2024 einen Informationsbrief der Gemeinde Taufkirchen (Vils) erhalten. 
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis spätestens 19.05.2024 per Post! 

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Die Anschrift des Wahllokales ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

ACHTUNG:

Das Taufkirchener Wahllokal (Stimmbezirk 1-4) befindet sich diesmal in der neuen Realschulturnhalle am Attinger Weg 10, 84416 Taufkirchen (Vils).

Das Wahllokal in Wambach besteht nicht mehr. Die Bürger und Bürgerinnen aus dem ehemaligen Gemeindebereich Wahlbezirk sind dem Wahlbezirk 5 zugeordnet. Dieser befindet sich in der Schulturnhalle in Moosen (Vils). 

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Postweg:

Sie können der Gemeinde die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung per Post bzw. Einwurf in den Rathaus-Briefkasten zukommen lassen. Die Briefwahlunterlagen, inkl. Wahlschein senden wir Ihnen per Post zu.
ACHTUNG: Bitte die Zustelldauer der Post berücksichtigen! Bei Postversand der Briefwahlunterlagen müssen die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Dienstag, 04.06.2024, 18.00 Uhr, vorliegen, um die rechtzeitige Zustellung bis zum Wahlsonntag zu garantieren.

Web-Wahlschein über BürgerServicePortal oder QR-Code:

Auch für diese Wahl bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit des Online-Wahlscheinantrages. Sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegt, können Sie die Wahlunterlagen über das Bürgerservice-Portal unter dem Reiter „Briefwahl-Antrag“ oder bequem mit dem QR-Code, den Sie auf dem Wahlbenachrichtigung finden, beantragen. 

ACHTUNG: Der Online-Antrag ist bis spätestens Dienstag, 04.06.2024 zu stellen, da auch hier der Versand der Briefwahlunterlagen über den Postweg erfolgt. Bei Fragen zum Web-Wahlschein oder für Meldungen technischer Probleme erreichen die Gemeindeverwaltung unter Tel. 08084 3745 oder 3773.

Persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus:

Die Briefwahlunterlagen können persönlich bzw. mit ausgefüllter schriftlicher Vollmacht (auf der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt) bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.16 im EG abgeholt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihre auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) mit.

Rückgabe der Wahlbriefe:

  • Nachdem Sie gewählt haben, können Sie uns die Wahlbriefe wieder per Post (Zustelldauer der Post beachten), Direkteinwurf in den Rathaus-Briefkasten oder durch die persönliche Abgabe im Rathaus zukommen lassen.
  • Die letzte Leerung des Rathaus-Briefkastens erfolgt am Wahlsonntag, 09.06.2024, um 18.00 Uhr.

Fragen rund um die Wahl:

Haben Sie weitere Fragen zur Wahl? Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht bekommen, befinden sich im Ausland oder anderes wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt, Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745 oder Angelika Greil, Tel. 08084 3773. 
Der Gemeindewahlleiter Johannes Pregler ist erreichbar unter pregler(at)taufkirchen.de oder Tel. 08084 3720.

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