Kriterienkatalog für Freiflächen – Photovoltaikanlagen Taufkirchen (Vils)

Eine Steuerungsgruppe aus Verwaltung und Gemeinderat erarbeitete gemeinsam mit dem Institut für Energietechnik Amberg einen Kriterienkatalog für klassische Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Mit dem Kriterienkatalog möchte die Gemeinde eine möglichst nachhaltige Energieerzeugung gewährleisten und zunächst Dächer und andere bereits versiegelte Flächen bevorzugen.
Je nach Entwicklung des Ausbaus von „Erneuerbaren Energien“ und Entwicklung des Netzausbaus behält sich der Gemeinderat vor, die Kriterien anzupassen.
 

Welche Kriterien wurden beschlossen?

  • Der Mindestabstand zur Wohnbebauung für klassische Photovoltaikanlagen wurde auf 300 m zur nächsten Wohnbebauung festgelegt. Hierzu zählt auch der Außenbereich.
  • Um landwirtschaftliche Flächen zu erhalten, werden Flächen mit einer Ackerzahl unter 41 ermöglicht.
  • Sämtliche naturschutzrelevanten Flächen, sowie Wasserschutzgebiete und Lebensräume von Wiesenbrütern oder Feldvögeln werden ausgeschlossen.
  • Des Weiteren soll die regionale Wertschöpfung durch Bürgerbeteiligung und die finanzielle Beteiligung der Kommune gewährleistet werden.

 

Der Kriterien-Katalog wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 02.07.2024 genehmigt. Einsicht in den Katalog, sowie Auskunft zum Thema PV-Freiflächenanlage erteilt die Klima-Managerin der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Anna Engelschall, Tel. 08084 3786, engelschall(at)taufkirchen.de 
 

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