Bürgerentscheide zum Baugebiet Flaring

Am Sonntag, 19.04.2026, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von Taufkirchen (Vils) über die Zukunft des geplanten Baugebiets „Flaring“. Grundlage ist das am 04.12.2025 eingereichte Bürgerbegehren „Stoppt die Planung des Baugebietes Flaring“, mit 926 gültigen Unterschriften, das vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23.12.2025 als zulässig anerkannt wurde. Der Gemeinderat hat sich am 13.01.2026 dafür entschieden, zusätzlich ein Ratsbegehren auf den Weg zu bringen. Dieses sieht eine deutlich kleinere Bebauung vor als ursprünglich geplant. Statt fast fünf Hektar sollen nur noch rund 2,75 Hektar im nördlichen Bereich bebaut werden. Vorgesehen sind dort 34 Wohneinheiten – damit würde nur etwa die Hälfte der ursprünglich geplanten Fläche bebaut.

Info zum Ablauf der Bürgerentscheide bei Verwaltungsleiter Johannes Pregler, Tel. 08084 3720, pregler(at)taufkirchen.de 


Ergebnisse der Abstimmung

Am Abstimmungstag können Sie die Auszählung der Bürgerentscheide hier live verfolgen:

Ergebnisse der Bürgerentscheide zum Baugebiet Flaring


Informationsblätter Ratsbegehren und Bürgerbegehren (liegen auch den Briefabstimmungsunterlagen bei)



Informationen zur Abstimmung - Briefabstimmung, Termin usw.

Alle Abstimmungsberechtigten (Stand 21.03.2026: 8.437 Personen) erhalten automatisch von der Gemeinde Taufkirchen (Vils) die Briefabstimmungsunterlagen, einschließlich der beiden Infoblätter.

MÖGLICHKEITEN DER ABSTIMMUNG:

  1. Briefabstimmung: Bei der Briefabstimmung müssen Sie die Unterlagen so rechtzeitig der Gemeinde Taufkirchen (Vils) zukommen lassen, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am 19.04.2026 bis 18:00 Uhr eingeht. Die Rückgabe kann „entgeltfrei“ über die Deutsche Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus erfolgen.
     
  2. Stimmabgabe im Abstimmungsraum am 19.04.2026 zwischen 8.00 und 18.00 Uhr: Bei der Abstimmung im Abstimmungsraum haben die Abstimmenden ihren Abstimmungsschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.

WICHTIG: Ohne Vorlage des Abstimmungsscheins ist eine Stimmabgabe im Abstimmungsraum nicht möglich.

Abstimmungsraum (barrierefreier Zutritt möglich):
Rathaus Taufkirchen (Vils)
Großer Sitzungssaal, II. Stock
Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils)

ABLAUF DES VERFAHRENS:

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der EU, sofern sie am Abstimmungstag:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 19.04.2008 u. älter)
• sich seit mind. zwei Monaten (Zuzug bis spätestens 19.02.2026) in der Gemeinde mit Hauptwohnung bzw. einziger Wohnung aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Briefabstimmungsunterlagen werden ab 30.03.2026 postalisch versandt. Falls Abstimmungsberechtigte keine Unterlagen erhalten, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen, bitten wir, dass sich die entsprechenden Personen mit dem Rathaus (Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745 oder Eva Waxenberger, Tel. 08084 3741) in Verbindung setzen. Am Wahltag, 19.04.2026, ist das Abstimmungsbüro im Rathaus von 08.00 – 18.00 Uhr unter den Tel. 08084 3721 und 08084 3722 erreichbar. Zum Abstimmungsleiter wurde der Leiter des Hauptamtes, Johannes Pregler, am 13.01.2026 vom Gemeinderat berufen.

Musterstimmzettel und Erläuterung


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