Neue Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2026 ermittelt. Im landwirtschaftlichen Bereich wurden wieder Durchschnittwerte gebildet. Die Bodenrichtwerte sind gem. § 12 Abs. 2 GutachterausschussV (BayGaV), sind für die Dauer von einem Monat in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auszulegen. 

Die Liste der Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertkarte für den Gemeindebereich Taufkirchen (Vils) liegen somit in der Zeit vom 22.07.2026 bis 21.08.2026 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils) auf Zimmer-Nr. 2.13 im 2. OG während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es können keine Abschriften (Kopien) ausgehändigt werden.

Der Gutachterausschuss hat ein Urheberrecht an den Bodenrichtwerten, so dass diese nicht unentgeltlich Dritten überlassen werden dürfen. Eine dauerhafte Einstellung der Bodenrichtwerte auf der gemeindlichen Homepage ist nicht möglich.

Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Es besteht allerdings keine kostenlose Auskunftspflicht.

Die landwirtschaftlichen Durchschnittspreise sowie die komplette Richtwertliste sind nur kostenpflichtig über die Geschäftsstelle erhältlich.

Sämtliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 sind nach Einstellung im BayernAtlas kostenfrei abrufbar.

Nach Oben Drucken