Abschluss eines Kooperationsvertrags

Gemäß den Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) muss vor Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem ausgewählten Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH der Vertragsentwurf bei der Bundesnetzagentur vorgelegt werden.

Eine Bestätigung über die erfolgte Vorlage und die Freigabe für den Abschluss des Kooperationsvertrags kann mit folgendem Link aufgerufen werden:

Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag (PDF, 63 KB)

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